Corona Update (aktualisiert am 04.03.2022)

Veröffentlicht am: 4. März 2022

 

04.03.2022

Maskenpflicht entfällt an Schulen

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

da sich aktuell abzeichnet, dass die Omikron-Welle ihren Höchststand überwunden hat, sollen derzeitige Maßnahmen an den Schulen umsichtig gelockert werden.

In einem ersten Schritt können Sie an der gfg Rostock ab dem 07. März auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts verzichten.
Nach Einschätzung der aktuellen Lage bleibt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske bestehen.
Sobald Sie Ihren Platz verlassen und sich im Schulgebäude (Flur, Toilette, Büro, Küche etc.) bewegen, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Das dreimalige Testen pro Woche bleibt vorerst noch erhalten.

In einem zweiten Schritt sollen aber ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Unsere Lehrkräfte werden Sie rechtzeitig zur möglichen Umsetzung in Kenntnis setzen.

Für nähere Informationen zum „Fahrplan für Anpassungen der Coronamaßnahmen an Schulen“ besuchen Sie das Corona Infoportal MV .

Vielen Dank für die Einhaltung und herzliche Grüße
Ihre gfg

 

Nützliche Hinweise

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV

Vorabinformation, falls COVID–19–Fall an Schule

Infoflyer für volljährige Schüler (PDF)
Infoflyer für Erziehungsberechtigte (PDF)

Aktuelle Meldungen der Landesregierung MV

Blickpunkte/Coronavirus (Link)
Aktuelle Corona-Verordnungen zum Download (Link)

 

07.01.2022

Aktuelle Corona-Regelungen an der gfg

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir werden in der nächsten Woche ab 10.01.2022 mit dem Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen, wie im Stundenplan vorgesehen, starten.
Dabei gilt die generelle Maskenpflicht und das regelmäßige Stoßlüften, da Mindestabstände nicht eingehalten werden können!
Beachten Sie bitte, dass einige Tage Onlineunterricht für einzelne Kurse generell geplant sind.
Bitte denken Sie auch daran, dass alle Teilnehmenden aus den Kursen, die in diesem Jahr noch nicht im Präsenzunterricht waren, eine Reiserückkehrbescheinigung ausfüllen müssen (Link zum Dokument).

Eine Testung ist dreimal wöchentlich für alle am Montag, Mittwoch und Freitag vorgesehen, einschließlich der Lehrkräfte, unabhängig ob geimpft, genesen oder geboostert. Die Tests werden zur Verfügung gestellt.
Vor dem Unterricht im Warnowschlösschen müssen alle Schülerinnen und Schüler generell getestet werden.

Ansonsten gilt folgendes: (Stand 07.01.2022)

  • Haben wir in einem Kurs an der gfg einen TN mit positivem PCR Test, geht die gesamte Klasse für 5 Tage in den Onlineunterricht.
  • Gibt es in einem Kurs jemanden, der in Quarantäne ist, bleibt der Kurs im Präsenzunterricht und die betreffende Person erhält die im Unterricht ausgegebenen Skripte und Arbeitsblätter der Dozenten und die Mitschriften der Mitschüler.
  • Wird eine Lehrkraft positiv auf das Virus getestet (PCR Test) und ist nicht krankgeschrieben oder es liegt eine Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt vor, so wird der Unterricht in den betreffenden Klassen online in Absprache mit der Schulleitung organisiert.

Bitte beachten Sie, dass alle getroffenen Regelungen einer stetigen Anpassung an das Infektionsgeschehen an der Schule bedürfen.
Wir wünschen uns allen eine möglichst infektionsfreie Zeit.

Vielen Dank für die Einhaltung und herzliche Grüße
Ihre gfg

 

31.08.2021

Aktuelle Corona-Regelungen zur Masken- und Testpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler,

um in den zahlreichen Verordnungen zur Corona-Prävention den Überblick zu behalten, erhalten Sie die aktuellen Verordnungen in einer kurzen Zusammenfassung.

Corona aktuell (Stand 31.08.2021)

  • 2x wöchentlich Testungen (Mo/Mi) für alle Schüler und Lehrkräfte, die nicht geimpft oder genesen sind
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen Räumen der Schule
    (außer es befindet sich nur eine Person im Raum)
  • o Bei 5 Tagen risikogewichtiger Einstufung auf Grün – entfällt die Pflicht
    o Bei 3 Tagen risikogewichtiger Einstufung auf Gelb – gilt die Pflicht
    o Nach dem Praktikum – gilt die Pflicht für 14 Tage

  • Betretungsverbot der Schule bei Symptomen wie Husten/ Fieber/ Durchfall/ Geschmacksbeeinträchtigungen etc.
  • Meldepflicht falls Schüler/ Lehrer nachweislich mit einer SARS-CoV-2 positiv getesteten Person (mehr als 10min Kontakt) hatten
  • Sollte Unterricht in Distanzform stattfinden, gilt Schulpflicht und somit die Verpflichtung, gestellte Aufgaben zu bearbeiten und geforderte Leistungen zu erbringen

Vielen Dank für die Einhaltung und herzliche Grüße
Ihre gfg

 

13.08.2021

Hinweis zur Masken- und Testpflicht ab Montag, dem 16. August 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer,

wir bedanken uns für die Einhaltung der zweiwöchigen Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung nach der Sommerpause.
Am heutigen Freitag endet die Pflichtphase. Doch wie lautet die Regelung ab der kommenden Woche?

Mit dem 2. Hinweisschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in MV können wir Ihnen freudig verkünden, dass ab Montag, dem 16.08.2021, die Maskenpflicht für jede Person, die sich im Schulgebäude aufhält, ausgesetzt wird.
In dem aktuellen Schreiben wird auf die diesbezügliche Regelung der dazu geltenden 3. Schul-Corona-Verordnung hingewiesen.

2. Hinweisschreiben des Ministerium (PDF)

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Tragen einer MNB selbstverständlich freiwillig weiterhin möglich ist.

Die Regelung zum Aussetzen der Maskenpflicht setzt jedoch eine grüne risikogewichtete Einstufung voraus.
Sollte die Stadt Rostock an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet werden, hat jede Person, die sich in Schulgebäuden aufhält, eine MNB zu tragen. Ausnahmen hiervon sind in der o. g. Verordnung geregelt oder auf der Webseite www.regierung-mv.de unter der Rubrik „Regelungen für den Schulbetrieb“ zu lesen.

Zu unser aller Sicherheit werden Testungen weiterhin wöchentlich am Montag und Mittwoch für ungeimpfte Personen durchgeführt.

Herzliche Grüße
Ihre gfg

 

01.08.2021

Auffrischungsmitteilung zur Maskenpflicht nach der Sommerpause

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits in der vorhergehenden Newsmeldung vom 09.06.2021 angekündigt, möchten wir Sie darüber informieren, dass für jede Klasse mit Start nach der Sommerpause eine zweiwöchige Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude besteht.

Bitte halten Sie sich in diesem absehbaren Zeitraum an die Vorgaben des 169. Hinweisschreibens des Landes MV.
Das Team der gfg Rostock wünscht Ihnen einen schönen Start und motivierten Einstieg in den Unterricht.

Herzliche Grüße
Ihre gfg

 

09.06.2021

Aktuelle Meldung zur Maskenpflicht im Schulbetrieb

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass mit dem heutigen Tag, dem 09.06.2021, das Tragen der Masken im Unterricht entfällt.

Im gestrigen Hinweisschreiben des Bildungsministeriums des Landes MV heißt es dazu: „Bereits ab morgen, dem 09. Juni 2021, wird die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht für alle am Unterricht Beteiligten und auf den Schulhöfen aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis beziehungsweise in der jeweiligen kreisfreien Stadt unter 50 liegt.“

In den Büros und auf den Fluren im Schulgebäude ist jedoch weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erforderlich.
Außerdem möchten wir schon jetzt darüber informieren, dass in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien die Maskenpflicht auch bei niedriger Inzidenz nochmals temporär eingeführt wird, um Risiken weitestgehend zu vermeiden.

Herzliche Grüße
Ihre gfg

 

19.02.2021

Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die zweite Schul-Corona-Verordnung des Landes MV mit Gültigkeit vom 17.02.2021 bis 14.03.2021 wurde veröffentlicht.
Daraus können wir Hoffnung schöpfen, dass Sie ab 08. März wieder geregelter in Präsenz unterrichtet werden dürfen, vorausgesetzt der 7-Tage-Indenzwert bleibt unter 50.

In dem Dokument unter §7 Abs.2 heißt es dazu:
„In allen Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen, die nicht dem Absatz 1* unterfallen, findet bis einschließlich 5. März 2021 Distanzunterricht statt.
Ab dem 8. März 2021 ist der Unterricht grundsätzlich in diesen Jahrgangsstufen als Wechselunterricht zu organisieren, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Die jeweilige Lerngruppe ist zu diesem Zweck gegebenenfalls zu teilen. Die Gruppengröße der Lerngruppe soll sich an der Größe des jeweils genutzten Raumes ausrichten. Nähere Bestimmungen zum Wechselunterricht werden durch Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geregelt.“

Über die genaue Vorgehnensweise zum Ablauf und der Durchführung setzen wir Sie rechtzeitig in Kennntis.

Wir freuen uns schon auf Ihre Präsenz!
Ihre gfg

*Hinweis zu Prüfungs- und Abschlussklassen (siehe News vom 07.01.2021)

 

07.01.2021

Abschlussklassen in Präsenz – alle anderen Klassen weiterhin im Onlineunterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir würden Ihnen gerne bessere Nachrichten übermitteln.
Aber mit der Verordnung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 05. Januar 2021, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die bereits im Dezember 2020 gefassten Beschlüsse für die Schulen fortgeführt werden.

Das bedeutet, dass vom 11. Januar an (bis 31. Januar 2021) der Präsenzunterricht an unserer gfg Schule weiterhin aufgehoben bleibt und im Onlineunterricht über unsere Lernplattform moodle sowie über die Videokonferenz stattfindet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Abschlussklassen.
Für die Schülerinnen und Schüler der AP 32 findet der Unterricht ab 25. Januar 2021 in Präsenz statt.
Sollten die Maßnahmen über den 31. Januar hinaus fortgeführt werden, gilt die Entscheidung auch für Schülerinnen und Schüler der AP 33, die dann ab dem 22. Februar 2021 aus dem Praktikum in die Theorie starten.

Alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen müssen dafür eine Erklärung über ihren Gesundheitszustand vorlegen.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung (PDF) ist bitte ausgefüllt und unterschrieben am ersten Tag des Schulbesuchs mitzubringen oder in digitaler Form der Schule zu übermitteln.

Grundsätzlich werden die bestehenden Turnuspläne an der Schule Bestand haben. Um aber eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleisten zu können, erhalten die Schulen die Möglichkeit von der Kontingentenstundentafel abzuweichen und den Fokus auf die Kern- und Prüfungsfächer zu legen.
Die Abschlussprüfungen finden nach jetzigem Stand auch weiterhin in Präsenz unter Beachtung aller notwendigen Hygienemaßnahmen statt. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung bleibt für alle Personen im ganzen Schulgebäude verpflichtend.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund.
Ihre gfg

 

13.12.2020

Harter Lockdown – Entscheidung für unsere Pflegeschule

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem heutigen Beschluss zum harten Lockdown möchten wir Sie darum bitten, sich auf der Lernplattform moodle Informationen über die weitere Beschulung für Montag und Dienstag einzuholen. Alle Klassenlehrerinnen werden Sie darüber informieren, ob Sie an diesen Tagen im Präsenzunterricht sein werden oder wir Sie online beschulen.

Ab Mittwoch, dem 16.12.2020 bis Freitag, dem 08.01.2021 werden wir alle Klassen ausschließlich online unterrichten.

Bleiben Sie gesund.
Ihre gfg

 

11.12.2020

Organisation des Unterrichts vom 04. bis 08. Januar

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Zeit vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 der Untericht für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 der allgemein bildenden Schulen sowie aller beruflichen Schulen ausschließlich in Distanz stattfinden wird.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern reagiert mit dieser Verordnung auf das weiterhin hohe Infektionsgeschehen in Deutschland. In der gestrigen Pressemitteilung vom 10.12.2021 hat unsere Ministerpräsidentin Frau Schwesig das Homeschooling ab der 7. Klasse bereits für die letzte Woche vor den Weihnachtsferien für die Landkreise und kreisfreien Städte angekündigt, in denen der Inzidenzwert über 50 liegt.
Rostock sowie der Landkreis Rostock sind bisher von dieser Maßnahme noch nicht betroffen. Sollte sich die Situation bis zum Wochenende ändern oder es eine bundesweite Anordnung geben, werden wir Sie schnellstmöglich über unsere Newskanäle informieren.

Wir hoffen, dass der Präsenzuntericht ab dem 11. Januar wieder regulär stattfinden kann.

Wir wünschen Ihnen aber fernab der besonderen Bedingungen ein erholsames Wochenende und schönen 3. Advent.
Ihre gfg

 

19.11.2020

Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler
und liebe Kursteilnehmende,

das Kollegium der gfg möchte vorab ein großes DANKESCHÖN aussprechen. Der Schulbetrieb konnte bisher nur ohne Vorkommnisse und größere Einschränken durchgeführt werden, weil Sie sich an die vorgegebenen Hygienemaßnahmen gehalten haben.

Die Atemwegserkrankung COVID-19 bestimmt die Schlagzeilen der letzten Monate. Gerne würden wir Ihnen jetzt eine schöne Botschaft verkünden, fernab von der Pandemie. Jedoch müssen wir mit Bedauern registrieren, dass auch in unserem Umfeld zunehmend Personen von der Krankheit oder den Einschränkungen betroffen sind. Jüngst hören wir vermehrt von angeordneten Quarantänen in Pflegeeinrichtungen und Schulen.

Es gilt jetzt alles daran zu setzen, die Aus- und Weiterbildung an unserer Pflegeschule weiterhin gewährleisten zu können sowie Mitmenschen und Einrichtungen zu schützen. Daher hat sich das Kollegium der gfg Rostock darauf verständigt, dass ab dem 20. November 2020 eine Mund- und Nasenabdeckung auch während des Unterrichts verpflichtend getragen werden muss.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und ein weiterhin rücksichtsvolles Miteinander.
Ihre gfg

 

05.08.2020

Weitere Hygieneregeln vom Landesministerium

Damit ein „normaler“ Schulalltag gewährleistet werden kann, wurden kurzfristig für alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern weitere Hygieneregeln vom Landesministerium beschlossen. Diese treten mit dem 05. August 2020 in Kraft. Darin wird u. a. erläutert, in welchen Bereichen der Schule eine Maske getragen werden muss.

Das heißt für uns an der gfg, dass zukünftig alle beim Betreten der Berufsschule und des Weiterbildungszentrums an folgenden Orten eine Mund- Nasen- Bedeckung tragen müssen:
– in den Fluren,
– in den Toiletten,
– im Pflegearbeitsraum,
– im PC-Raum,
– und in der Teilnehmerküche.

In den Klassenräumen mit fest definierten Kursen ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht verpflichtend, aber fakultativ. Für Teilnehmende aus unterschiedlichen Kursen besteht jedoch eine Maskenpflicht.

Bereits installierte Hinweisschilder an der Eingangstür und im Gebäude informieren über die neue Regelung.

Neu ist außerdem, dass alle Teilnehmenden (auch Besucher, Gäste und Bewerber) einmalig zwingend eine Erklärung abgeben müssen, dass sie:
– sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
– sich nicht in Quarantäne befinden
– und keine typischen, mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehenden Symptome aufweisen.

Das Formular wird von den Klassenleitern an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Gäste, BesucherInnen und BewerberInnen erhalten das Dokument in unserer Verwaltung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

24.03.2020

Info für Prüfungsklassen

An unsere Schüler und Schülerinnen der Prüfungsklassen AP 30 und AP 31,

aktuell kann es im Hinblick auf die im Sommer anstehenden Prüfungen Unklarheiten bzw. Unsicherheiten bei dem einen oder anderen geben.
Da auch das Landesprüfungsamt derzeit mit einer Flut von Aufgaben konfrontiert ist, möchten wir alle Schüler und Schülerinnen bitten, sich mit ihren Fragen zum Thema Prüfungen zunächst an uns zu wenden. In der Regel werden wir diese beantworten können bzw. wir bündeln Ihre Fragen und klären sie mit den entsprechenden Behörden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie kurzfristig über unsere Lernplattform. Bitte schauen Sie regelmäßig auch dort vorbei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

16.03.2020

Aktuell informieren wir Sie über das weitere Vorgehen im Rahmen der durch das Ministerium angeordneten Schulschließung in den Bereichen Aus- und Weiterbildung an der gfg.

Alle Schülerinnen und Schüler sind ab morgen im praktischen Einsatz. Es findet kein Unterricht statt.

Im Laufe des Tages werden /wurden alle ausbildenden Einrichtungen durch uns über das Vorgehen informiert.
Das gleiche gilt auch für unsere Schülerinnen und Schüler, die ergänzend weitere Informationen über unsere Lernplattform erhalten.

Auf Grund der Schulschließung bis voraussichtlich 19. April 2020 haben wir den Starttermin für die anstehende Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann zunächst auf den 01. Mai 2020 verlegt. Wenn erforderlich, werden wir diesen Termin der aktuellen Entwicklung anpassen.

Für unsere beiden Klassen, die kurz vor ihren Prüfungen stehen, gehen wir im Moment davon aus, dass diese, wie geplant, stattfinden. Wir werden schnellstmöglich regeln, wie eine optimale Vorbereitung unter den gegebenen Umständen realisiert werden kann und sicherstellen, dass alle Prüfungen abgenommen werden. Sobald das Verfahren klar ist, werden wir darüber informieren.

Die für März geplanten Fortbildungen für Praxisanleiter müssen wir leider absagen. Für die Zeit nach der Schulschließung planen wir einen entsprechenden Ersatztermin, den wir in Kürze auf unserer Homepage veröffentlichen.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund.

 

14.03.2020

Heute teilte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach einer Sondersitzung des Kabinetts in Schwerin mit, dass alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in MV von Montag an bis voraussichtlich Sonntag, den 19. April geschlossen werden.

Von der Schließung sind auch alle Privatschulen betroffen.
Wir werden uns im Laufe der Woche mit Schülerinnen und Schülern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Weiterbildung in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen berichten. Am Montag werden sich alle Fachkräfte zusammensetzen und dazu beraten.
Wir können Ihnen jedoch jetzt schon berichten, dass wir den Unterrichtsbetrieb mit Hilfe digitaler Lehr- und Lernformen so weit wie möglich aufrechterhalten möchten. Der Austausch von Lernaufgaben und Informationen wird dann per E-Mail oder über moodle bereitgestellt. Detaillierte Informationen erhalten Sie von der Schulleitung und/oder den Fachlehrern.

Für Interessierte möchten wir noch auf den Maßnahmeplan der Landesregierung für Schulen verweisen, der unter anderem auch Regelungen für Auszubildende in der Dualen Ausbildung enthält.

Bei wichtigen Fragen erreichen Sie uns unter info@gfg-rostock.de.

Es bleibt uns allen in dieser Ausnahmesituation nur zu wünschen, dass die getroffenen Maßnahmen den erhofften Erfolg bringen – wenngleich alle in ihren Bereichen vor besonderen Herausforderungen stehen werden. Es kommt jetzt darauf an, dass jeder für sich und für andere Verantwortung übernimmt. Dafür wünschen wir Ihnen, aber auch uns allen Kraft, Geduld und Nachsicht.

Sobald wir weitere verbindliche Informationen erhalten haben, werden wir Sie darüber informieren.

Bleiben Sie gesund.

19.06.2020

Präsenzunterricht soll nach der Sommerpause wieder stattfinden

Wir haben erfreuliche Nachrichten für den Schulbetrieb an der gfg Rostock.

Mit dem Hinweisschreiben vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in MV haben die Bundeskanzlerin und die Regierungsvertretungen der Länder am 17.06.2020 den Beschluss gefasst, dass die Schulen nach der Sommerpause auf den schulischen Regelbetrieb zurückkehren können. Die angestrebten Lockerungen beruhen auf die geringen Infektionszahlen im eigenen Land.

Aus dem Schreiben geht außerdem hervor, dass der bisher geltende Mindestabstand von 1,5 m aufgehoben wird, sofern wir an der Schule folgende Mindeststandards einhalten:
Der Präsenzunterricht findet in definierten Gruppen mit demselben pädagogischem Team statt.
Die Begegnungen der definierten Gruppen sollen durch besondere Wegeführungen und andere geeignetet Maßnahmen vermieden werden oder sich ausschließlich unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen.

Der neue Hygieneplan für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ab dem 27. Juli 2020 bis auf Widerruf anzuwenden. Ab diesem Tag werden der Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. April 2020 sowie die dazugehörige Lockerung vom 28. Mai 2020 aufgehoben.

Mit viel Einsatz, Kreativität und einer extra Portion Durchhaltevermögen haben unsere Lehrkräfte, Auszubildenden, Kursteilnehmer und Kooperationspartner das Rad der gfg am Laufen gehalten und die besonderen Umstände der zurückliegenden Monate akzeptiert. Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken.

Vor dem Start werden das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie führende Wissenschaftler der Universitätsmedizin Rostock das dann aktuelle Infektionsgeschehen bewerten.
Wir sind positiv gestimmt, dass bis dahin die Infektionszahlen niedrig bleiben und wieder ein regulärer Präsenzbetrieb aufgenommen werden kann.

Bleiben Sie gesund.

 
17.04.2020

Entsprechend dem Kabinettsbeschluss des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schulöffnung vom 16.04.2020 möchten wir Sie über das weitere Vorgehen an unserer Schule informieren.

Ab dem 27. April 2020 werden wir den prüfungsvorbereitenden Unterricht der Prüfungsklassen AP 30 und AP 31 wiederaufnehmen. Nach aktuellem Stand ist beabsichtigt, die Prüfungen in den geplanten Zeiträumen stattfinden zu lassen.

Ab dem 04.Mai 2020 soll für weitere Klassen der Unterricht an der Schule ermöglicht werden.
In der kommenden Woche werden sich die Mitarbeiter der gfg bzgl. der konkreten Gestaltung von Unterricht und Prüfungen abstimmen. Wir informieren Sie schnellstmöglich über aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen.

Wir freuen uns schon sehr auf ein baldiges Wiedersehen!

Bleiben Sie gesund.