Hinweisgebersystem für Fehlverhalten und Verstöße bei der ibs Gruppe
Haben Sie Kenntnis von Gesetzes- oder Regelverstößen bei oder durch die ibs Gruppe? Weisen Sie uns auf derartige Verstöße hin, indem Sie eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben.
Gesetze und Regeln einzuhalten ist uns sehr wichtig. Nur wenn wir Gesetze und Regelungen einhalten, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Das Hinweisgebersystem der ibs Gruppe gibt Ihnen die Möglichkeit, uns unkompliziert und anonym über Fehlverhalten oder Verstöße zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Alle Meldungen sind hierbei streng vertraulich. Über das elektronische Hinweisgebersystem können Hinweise auf die folgenden Verstöße online abgegeben werden:
- Korruption oder Bestechung
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Geldwäsche oder illegale Zahlungen
- Mobbing, Belästigung oder Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Umweltvorschriften
- Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Arbeits- und Gesundheitsvorschriften
- Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
- Sonstige straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße
Wählen Sie anschließend den Button „Meldung abgeben“ aus und schildern Sie Ihr Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden oder Rückfragen gedacht ist.
Ihnen stehen grundsätzlich auch die externen Hinweisgeberstellen des Bundesamtes für Justiz (BfJ), des Bundeskartellamtes (BKartA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gleichwertig zu unserer internen Meldestelle zur Verfügung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hierüber können Vorfälle vertraulich, online oder per Telefon gemeldet werden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des Unternehmens. Die Daten befinden sich gesichert auf den Servern des externen Dienstleisters.
Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind, z.B. der von der Organisation beauftragte Dienstleister, hat Zugang zu den Informationen. Niemand sonst!
Um leichter über den Verlauf der Meldungsbearbeitung auf dem Laufenden gehalten zu werden, muss vor dem Absenden einer Meldung eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Über die Mailadresse werden Sie bspw. vom System an für Sie hinterlegte Chat-Nachrichten erinnert. Die hier angegebene Mailadresse ist nur für die zuständigen Bearbeiter sichtbar.
Das Schließfach ist für meldende Personen nur mit PIN und Code wieder zugänglich – diese sind daher gut aufzubewahren, da diese nur einmalig vergeben werden.
- Korruption oder Bestechung
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Geldwäsche oder illegale Zahlungen
- Mobbing, Belästigung oder Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Umweltvorschriften
- Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Arbeits- und Gesundheitsvorschriften
- Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien
- Sonstige straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße
In diesem Fall haben Sie keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Telefonisch:
Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)
Tel: +49 6344 503949-9
Postalisch & persönlich:
Kompetenzteam Thomas, Inh. Katrin Thomas
-Meldestelle Hinweisgeber-
Moritz-Walther-Weg 1
67365 Schwegenheim
Telefonisch: Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)
Persönlich: Mo. - Fr.: 09:00 - 14:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen in Rheinland-Pfalz)
Sie erhalten eine E-Mail, dass es eine neue Nachricht gibt. Melden Sie sich bitte zum Abrufen der Nachricht erneut mit Ihrem 16-stelligen Code und PIN im Meldesystem an.
Sie bekommen innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung mit der Bestätigung über den Eingang der Meldung.