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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland ihren Beruf ausüben möchten, müssen ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkennen lassen, da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben der Gesundheits- und Krankenpflege international häufig unterscheiden.

Um die Gleichwertigkeit der Ausbildung aus dem Heimatland anerkennen zu lassen, kann es gemäß §20 a+b KrPflAPrV erforderlich sein, Anpassungsmaßnahmen nachzuweisen.

Mögliche Anpassungsmaßnahmen

a) Kenntnisprüfung (für Teilnehmende aus Drittstaaten)

b) Anpassungslehrgang (für Teilnehmende aus Drittstaaten)

c) Eignungsprüfung (für Teilnehmende aus EU-Staaten)

Die gfg Rostock unterstützt Sie

An der gfg Rostock können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Diese Anpassungsmaßnahme führt zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in Deutschland.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für einen persönlichen Termin!
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