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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Steuerersparnis

Es ist weiterhin möglich, Teile Ihrer Weiterbildungskosten über die Steuererklärung abzusetzen.

WER wird gefördert?
Als Arbeitnehmer können Sie generell einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen.

WAS wird gefördert?
Absetzbar sind beispielsweise die Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten. Die Pauschale hierfür beträgt 1000 Euro.

WICHTIG
Die Weiterbildung muss sich natürlich auf Ihren Beruf beziehen. Beachten Sie dabei, dass die Kosten einer Weiterbildung zusammen mit den anderen Werbungskosten (Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb, Fachliteratur etc.) gerechnet werden.

INFORMATIONEN
Leitfaden Weiterbildung finanzieren