Corona Schnelltests + Testpflicht an der gfg

Veröffentlicht am: 30. April 2021

 

30.04.2021

Corona Schnelltests verpflichtend für Präsenzunterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen nur zulässig ist, wenn Sie sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen.

Diese Maßnahme setzen wir an der gfg Rostock bereits um, so dass nur noch ein negatives Testergebnis hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht beziehungsweise an Präsenzangeboten der Schule ist.

Um die genauen Hintergründe und Begründungen zur Einführung der Testpflicht durch das Bundesinfektionsschutzgesetz zu verstehen, legen wir Ihnen folgendes Dokument mit einer detaillierten Zusammenfassung ans Herz.

 
Herzlichst
Ihre gfg

 

Durchführungshinweise

Anleitung zur Durchführung der Schnelltests

Downloadbereich

Anleitung Coronaschnelltest der Firma Siemens (PDF)
Anleitung Coronaschnelltest Firma AMP (PDF)

 

19.02.2021

Corona Schnelltests an der gfg Rostock möglich

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Sie über die zur Zeit gültige Corona-Teststrategie der gfg Rostock informieren.

Seit 24. März 2021 besteht neben der schon angelaufenen PCR-Testung von Centogene (interner Newslink) die Möglichkeit für alle anwesenden Kursteilnehmenden, Lehrkräfte (einschließlich Honorardozenten) und Verwaltungskräfte zunächst einmal wöchentlich einen Coronaschnelltest zu machen. Dieses Angebot ist freiwillig und vorerst bis zum 09. April 2021 vorgesehen. Ab dem 12. April 2021 kann zweimal die Woche getestet werden.

Dazu stehen in unserer Verwaltung Testkits für die Schnelltestung zur Verfügung. Zur Zeit sind Testkits der Firma Siemens und der Firma AMP vorhanden. Für beide Tests können Sie sich hier Durchführungshinweise im Pdf-Format herunterladen.

Die von der Firma Centogene angebotenen PCR-Testungen können weiterhin von allen Kursteilnehmenden der Abschlussklassen (AP 32, AP 33, KAPH 15), von allen Lehrkräften und Verwaltungsmitarbeitenden durchgeführt werden.

Die Tests werden zusammen mit den jeweils unterrichtenden Lehrkräften in den Klassen vor dem Unterricht vorgenommen. Die Lehrkraft holt sich dann die nötige Anzahl der Tests aus dem Sekretariat und gibt dort den Verwaltungsmitarbeiterinnen Bescheid über die Anzahl der Tests.
Die Verwaltungsmitarbeiterinnen werden dann jeweils zum Wochenende die Anzahl der ausgegebenen Testkits mit Zuordnung zur Firma und getestetem Personenkreis an das Schulamt weiterleiten.

Sollte eine Testung positiv sein, muss die gfg umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden.Aber wir bleiben optimistisch und hoffen in den Tests auf ausnahmslos negative Ergebnisse.

Herzlichst
Ihre gfg