Aktuelles zur Reform der Pflegeberufe

Veröffentlicht am: 28. April 2017

Das Für und Wider einer generalistischen Pflegeausbildung wurde jahrelang sehr kontrovers diskutiert. Im April 2017 nun hat sich die schwarz-rote Regierungskoalition im Bundestag nun zur Reform der Pflegeberufe verständigt. Statt der Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu einer generalisierten Pflegeausbildung, kamen die Regierungsfraktionen im Bundestag zu einem Kompromiss.

Generalistische Pflegeausbildung in der Diskussion
Politisch angedacht war, die bislang getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammenzuführen.

Dieses Thema stand im Focus zahlreicher Posiumsdiskussionen, Bundestagsdebatten und Fachartikel. Auch im Kreis von Kolleginnen und Kollegen wurde die Generalistik engagiert diskutiert.

Bereits im Jahr 2009 hatten sich die politisch Verantwortlichen für eine Reform der Pflegeausbildung und die Zusammenführung der bisher drei alleinstehenden Pflegeberufe ausgesprochen.

Befürworter führen an, dass hierdurch auch Qualifikations- und Aufstiegschancen Pflegender verbessert sowie eine EU-weite Anerkennung der Ausbildung erreicht werden könne. Skeptiker dieser Form der Weiterentwicklung der Pflegeberufe lenken den Blick jedoch auch auf die potentiellen Nachteile einer gemeinsamen Ausbildung.

Am 6. April 2017 nun hat sich die Regierungskoalition für einen Kompromiss ausgesprochen.

Geplante Reformen der Pflegeberufsausbildung
Neben Regelungen zur künftigen Finanzierung der Ausbildungswege verständigte man sich darauf:

Künftig sollen in allen Pflegeschulen die Ausbildungen mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Nach dem zweiten Ausbildungsjahr können sich etwa Schülerinnen und Schüler der Altenpflegeausbildung zwischen dem Abschluss Altenpflege und dem Abschluss Generalistik mit Schwerpunkt entscheiden. Und: alle Auszubildenden sollen nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss Pflegeassistent/in absolvieren können.

Die Neuregelungen sollen für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Ob all dies auch genauso eintritt bleibt abzuwarten.

Denn ob der Kompromiss in der Form überhaupt umsetzbar und durchsetzungsfähig ist, werden das Gesetz und die dazugehörenden Ausbildungs- und Finanzierungsverordnung zeigen.

Wir bleiben natürlich dran und informieren unsere Schülerinnen und Schüler über die aktuellen Entwicklungen.

Unsere Ausbildungen in der Pflege
Interesse an unseren Ausbildungen? Hier geht es zur allgemeinen Übersicht unserer Ausbildungen in der Pflege, alle Details und Infos zur Altenpflegeausbildung ab Mai 2017 gibt es hier.

 

Copyright © April 2017 gfg Gesellschaft für Gesundheitsfachberufe gGmbH/ Verfasserinnen: A.Lent/ P. Dehmel