Substitutionskurs für Hilfskraftpersonal in der Pflege (AZAV-zertifiziert)
Qualifizierung ungelernter Hilfskräfte (gemäß § 4 Substitutionsregelung i. V. m. § 75 Abs. 1 SGB XI)
Die Qualifizierung im Rahmen der Substitutionsregelung wendet sich an ungelernte Hilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung:
- die eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einer Beschäftigung in Vollzeit in der direkten Pflege vorweisen können,
- oder bei einer mindestens hälftigen Vollzeitbeschäftigung in der Pflege eine Berufserfahrung von fünf Jahren vorweisen können.
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes am 19. Juli 2021 wurden ab dem 1. Juli 2023 durch eine Neuregelung des § 113c SGB XI die Grundlagen für eine bundeseinheitliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.
Der „Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege“ ermöglicht es, angelernte Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen als Hilfskräfte im Sinne landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI zu substituieren. Die durch uns entwickelte Fortbildung erfüllt alle Anforderungen an eine entsprechende Qualifizierung.
Themenbereiche im Rahmen der Substitutionsregelung nach AZAV
Modul 1
1.1 Anatomie und Physiologie
1.2 Pathogenese/ Krankenbeobachtung
1.3 Grundlagen/ Hygiene
1.4 Konzepte, Modelle und Theorien in der Pflege
1.5 Rechtliche Grundlagen in der Ausübung pflegerischer Tätigkeiten
Modul 2
2.1 Körperpflegerische Maßnahmen
2.2 Ernährung
2.3 Ausscheidung
2.4 Bewegungsförderung und Mobilisation
2.5 Tagesgestaltung Hilfebedürftiger
Modul 3
3.1 Kommunikation in der Pflege
3.2 Umgang mit gerontopsychiatrischen Patienten
3.3 Umgang mit dementiell erkrankten Menschen
3.4 Umgang mit behinderten Menschen
3.5 Palliativpflege und Trauerbegleitung
Modul 4
4.1 Erste Hilfe/ Notfallmaßnahmen
4.2 Arzneimittellehre
4.3 Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen
Modul 5
5.1 Gewalt in der Pflege
5.2 Eigene Gesundheit erhalten und fördern
Vortrag, moderiertes Brainstorming, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Präsentation, Fallbesprechungen, Diskussion
Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der geforderten Weiterbildung im Rahmen der Substitutionsregelung der ungelernten Hilfskräfte nach AZAV Zertifizierung.
max. 18 Teilnehmende
Der Substitutionskurs für Hilfskraftpersonal in der Pflege ist AZAV-zertifiziert.
Die Zulassung erfolgte durch die DQS GmbH, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.
| Beginn | Ort |
| 05.11.2025 | gfg Rostock |
| Beginn | Ort |
| 02.03.2026 | gfg Rostock |
| Beginn | Ort |
| 08.10.2026 | gfg Rostock |
Fakten
| Uhrzeit | 08:00 bis 15:00 Uhr |
| Dauer | 121 Stunden |
| Kosten | 1390,00 € | Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGeBau) möglich |
Ihre Ansprechpartnerin
Laura Jakobi
Verwaltung | Weiterbildung
(B.A. in Business and Management)
gfg Rostock
Telefon: 0381 20872-202
Weitere Informationen
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Teilnahmebedingungen (PDF)
Anmeldevordruck (PDF)
Kursplan
Beginn 05.11.2025 (PDF)
Beginn 02.03.2026 (PDF)
Beginn 08.10.2026 (PDF)
Einzureichende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Anmeldebogen


