Substitutionskurs für Hilfskräfte mit Berufserfahrung (NEU)
Qualifizierung ungelernter Hilfskräfte (§ 113c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
Die Qualifizierung im Rahmen der Substitutionsregelung wendet sich an ungelernte Hilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung:
- die eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einer Beschäftigung in Vollzeit in der direkten Pflege vorweisen können,
- oder bei einer mindestens hälftigen Vollzeitbeschäftigung in der Pflege eine Berufserfahrung von fünf Jahren vorweisen können.
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes am 19. Juli 2021 wurden ab dem 1. Juli 2023 durch eine Neuregelung des § 113c SGB XI die Grundlagen für eine bundeseinheitliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.
Der „Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege“ ermöglicht es, angelernte Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen als Hilfskräfte im Sinne landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI zu substituieren. Die durch uns entwickelte Fortbildung erfüllt alle Anforderungen an eine entsprechende Qualifizierung.
Themenbereiche im Rahmen der Substitutionsregelung
- Anatomie, Physiologie
- Pathogenese, Krankenbeobachtung
- Arzneimittellehre
- Hygiene
- handlungsrelevante Konzepte, Modelle und Theorien in der Pflege
- körperpflegerische Maßnahmen (Grundpflegestandards)
- Expertenstandards in der Pflege
- Umgang mit pflegerischen Hilfsmitteln
- Erste Hilfe (Notfallmaßnahmen)
- Kommunikation in der Pflege – Umgang mit gerontopsychiatrisch beeinträchtigten Menschen
- Empfehlungen des Medizinischen Dienstes M-V zur Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen
- Maßnahmen der Bewegungsförderung
- Grundlagen zum Umgang mit dementiell erkrankten Menschen (z. B. Validation, Deseskalation, personenzentrierte Arbeit nach Kitwood)
- Tagesgestaltung Hilfebedürftiger
Vortrag, moderiertes Brainstorming, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Präsentation, Fallbesprechungen, Diskussion
Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat mit den Inhalten der geforderten Weiterbildung im Rahmen der Substitutionsregelung der ungelernten Hilfskräfte.
max. 26 Teilnehmende
Beginn | Ort |
05.03.2025 | gfg Rostock |
Beginn | Ort |
November 2025 | gfg Rostock |
Fakten
Uhrzeit | 08:00 bis 15:00 Uhr |
Dauer | 100 Stunden |
Kosten | 1390,00 € |
Ihre Ansprechpartnerin
Laura Jakobi
Verwaltung | Weiterbildung
(B.A. in Business and Management)
gfg Rostock
Telefon: 0381 20872-202
Weitere Informationen
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Teilnahmebedingungen (PDF)
Anmeldevordruck (PDF)
Kursplan
Beginn 05.03.2025 (PDF)
Einzureichende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Anmeldebogen