Substitutionskurs für Hilfskräfte mit Berufserfahrung (AZAV zertifiziert)
Qualifizierung ungelernter Hilfskräfte (§ 113c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
Die Qualifizierung im Rahmen der Substitutionsregelung wendet sich an ungelernte Hilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung:
- die eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einer Beschäftigung in Vollzeit in der direkten Pflege vorweisen können,
- oder bei einer mindestens hälftigen Vollzeitbeschäftigung in der Pflege eine Berufserfahrung von fünf Jahren vorweisen können.
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes am 19. Juli 2021 wurden ab dem 1. Juli 2023 durch eine Neuregelung des § 113c SGB XI die Grundlagen für eine bundeseinheitliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.
Der „Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege“ ermöglicht es, angelernte Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen als Hilfskräfte im Sinne landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI zu substituieren. Die durch uns entwickelte Fortbildung erfüllt alle Anforderungen an eine entsprechende Qualifizierung.
Themenbereiche im Rahmen der Substitutionsregelung nach AZAV
Modul 1
1.1 Anatomie und Physiologie
1.2 Pathogenese/ Krankenbeobachtung
1.3 Grundlagen/ Hygiene
1.4 Konzepte, Modelle und Theorien in der Pflege
1.5 Rechtliche Grundlagen in der Ausübung pflegerischer Tätigkeiten
Modul 2
2.1 Körperpflegerische Maßnahmen
2.2 Ernährung
2.3 Ausscheidung
2.4 Bewegungsförderung und Mobilisation
2.5 Tagesgestaltung Hilfebedürftiger
Modul 3
3.1 Kommunikation in der Pflege
3.2 Umgang mit gerontopsychiatrischen Patienten
3.3 Umgang mit dementiell erkrankten Menschen
3.4 Umgang mit behinderten Menschen
3.5 Palliativpflege und Trauerbegleitung
Modul 4
4.1 Erste Hilfe/ Notfallmaßnahmen
4.2 Arzneimittellehre
4.3 Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen
Modul 5
5.1 Gewalt in der Pflege
5.2 Eigene Gesundheit erhalten und fördern
Vortrag, moderiertes Brainstorming, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Präsentation, Fallbesprechungen, Diskussion
Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat mit den Inhalten der geforderten Weiterbildung im Rahmen der Substitutionsregelung der ungelernten Hilfskräfte nach AZAV Zertifizierung.
max. 18 Teilnehmende
Unser Substitutionskurs richtet sich an Hilfskräfte mit Praxiserfahrung, die den nächsten beruflichen Schritt gehen möchten. Die Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert und kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.

Beginn | Ort |
05.11.2025 | gfg Rostock |
Fakten
Uhrzeit | 08:00 bis 15:00 Uhr |
Dauer | 120 Stunden |
Kosten | 1128,00 € |
Ihre Ansprechpartnerin

Laura Jakobi
Verwaltung | Weiterbildung
(B.A. in Business and Management)
gfg Rostock
Telefon: 0381 20872-202
Weitere Informationen
Download
Teilnahmebedingungen (PDF)
Anmeldevordruck (PDF)
Kursplan
Beginn 05.03.2025 (PDF)
Beginn 05.11.2025 (PDF)
Einzureichende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Anmeldebogen