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Substitutionskurs für Hilfskraftpersonal in der Pflege (AZAV-zertifiziert)

Qualifizierung ungelernter Hilfskräfte (gemäß § 4 Substitutionsregelung i. V. m. § 75 Abs. 1 SGB XI)

Zugangsvoraussetzungen/ Zielgruppe:

Die Qualifizierung im Rahmen der Substitutionsregelung wendet sich an ungelernte Hilfskräfte mit langjähriger Berufserfahrung:

  • die eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einer Beschäftigung in Vollzeit in der direkten Pflege vorweisen können,
  • oder bei einer mindestens hälftigen Vollzeitbeschäftigung in der Pflege eine Berufserfahrung von fünf Jahren vorweisen können.
Kursbeschreibung:

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes am 19. Juli 2021 wurden ab dem 1. Juli 2023 durch eine Neuregelung des § 113c SGB XI die Grundlagen für eine bundeseinheitliche Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschaffen.

Der „Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege“ ermöglicht es, angelernte Mitarbeitende mit langjähriger Berufserfahrung und regelmäßigen Fortbildungen als Hilfskräfte im Sinne landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung nach § 113c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI zu substituieren. Die durch uns entwickelte Fortbildung erfüllt alle Anforderungen an eine entsprechende Qualifizierung.

Themenbereiche im Rahmen der Substitutionsregelung nach AZAV

Modul 1
1.1 Anatomie und Physiologie
1.2 Pathogenese/ Krankenbeobachtung
1.3 Grundlagen/ Hygiene
1.4 Konzepte, Modelle und Theorien in der Pflege
1.5 Rechtliche Grundlagen in der Ausübung pflegerischer Tätigkeiten

Modul 2
2.1 Körperpflegerische Maßnahmen
2.2 Ernährung
2.3 Ausscheidung
2.4 Bewegungsförderung und Mobilisation
2.5 Tagesgestaltung Hilfebedürftiger

Modul 3
3.1 Kommunikation in der Pflege
3.2 Umgang mit gerontopsychiatrischen Patienten
3.3 Umgang mit dementiell erkrankten Menschen
3.4 Umgang mit behinderten Menschen
3.5 Palliativpflege und Trauerbegleitung

Modul 4
4.1 Erste Hilfe/ Notfallmaßnahmen
4.2 Arzneimittellehre
4.3 Delegation behandlungspflegerischer Maßnahmen

Modul 5
5.1 Gewalt in der Pflege
5.2 Eigene Gesundheit erhalten und fördern

Methoden:

Vortrag, moderiertes Brainstorming, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Präsentation, Fallbesprechungen, Diskussion

Abschluss/Ziel:

Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung mit den Inhalten der geforderten Weiterbildung im Rahmen der Substitutionsregelung der ungelernten Hilfskräfte nach AZAV Zertifizierung.

Gruppengröße:

max. 18 Teilnehmende

Durchführung des Substitutionskurses nach AZAV:
Der Substitutionskurs für Hilfskraftpersonal in der Pflege ist AZAV-zertifiziert.
Die Zulassung erfolgte durch die DQS GmbH, eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle.
DQS-AZAV-Logo

Beginn Ort
05.11.2025 gfg Rostock
Beginn Ort
02.03.2026 gfg Rostock
Beginn Ort
08.10.2026 gfg Rostock

Fakten


Uhrzeit 08:00 bis 15:00 Uhr
Dauer

121 Stunden

Kosten 1390,00 € | Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGeBau) möglich

Ihre Ansprechpartnerin


Laura Jakobi

Verwaltung | Weiterbildung
(B.A. in Business and Management)

gfg Rostock

Telefon: 0381 20872-202

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