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Fortbildungen für Pflegedienstleitungen | Alle Themen

EXKLUSIVE Fortbildungen für Leitungskräfte in der Pflege

Zugangsvoraussetzungen/ Zielgruppe:

Die Seminare und Fortbildungsthemen richten sich insbesondere an Leitungskräfte in der Pflege.

  • Pflegedienstleitungen (PDL)
  • Heimleitungen, Einrichtungsleitungen und Stationsleitungen
  • Betriebs- und Personalräte in Gesundheitseinrichtungen
  • Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter (PAL)
  • sowie interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Gesundheits-(fach)berufen
Kursbeschreibung:

Unsere Fortbildungsthemen für Pflegedienstleitungen

ZIELGRUPPE
Die Fortbildung richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende, die häufig mit Stresssituationen konfrontiert sind, sowie an jede und jeden, die oder der seine Kommunikationsfähigkeiten verbessern möchte.

ZIELGRUPPE
Stresssituationen gehören zum Alltag - aber wie kann man in diesen Momenten effektiv kommunizieren? Wir haben die Lösung! Unsere Fortbildung 'Kommunikation in Stresssituationen' vermittelt praktische Techniken und Strategien, um bessere Ergebnisse und harmonischere Beziehungen zu erzielen.

Lernen Sie gemeinsam mit unserer Dozentin Frau Magdeburg, wie Sie Stress regulieren, achtsam und präsent bleiben und Konflikte vermeiden können. Durch interaktive Übungen und Diskussionen werden Sie die Techniken an realen Situationen aus Ihrem Arbeitsleben anwenden und verbessern.

Diese Fortbildung ist ein Muss für Führungskräfte, die ihre Kommunikationsfähigkeiten verbessern möchten. Verbringen Sie zwei Tage mit uns und lernen Sie, wie Sie Stresssituationen meistern und effektiv kommunizieren können.

Erhöhen Sie Ihre Wirksamkeit und verbessern Sie Ihre Beziehungen!

THEMENSCHWERPUNKTE
  • Einführung in das Konzept von Stress und seine Auswirkungen auf die Kommunikation
  • Vermittlung von Techniken zur Selbstregulation in Stresssituationen
  • Übungen zur Verstärkung der Fähigkeit, achtsam und präsent zu bleiben
  • Vermittlung von Kommunikationsstrategien, die helfen, Konflikte zu vermeiden und effektiv auf andere zu reagieren
  • Diskussion von realen Stresssituationen aus dem Arbeitsleben und Übungen zur Anwendung der gelernten Techniken

METHODEN
  • Vorträge, Diskussionen, Interaktive Übungen
  • Einsatz von audiovisuellen Mitteln
  • Feedback-Runden zur Reflexion und Verbesserung der eigenen Kommunikationsfähigkeiten

ZIEL
Die Teilnehmenden lernen, wie sie effektiv in Stresssituationen als Führungskraft kommunizieren können, um bessere Ergebnisse zu erzielen und Konflikte zu vermeiden.

Termin: Auf Anfrage (16UE)

Kosten je TN: 390,00 €
Dozentin: Frau Anke Magdeburg
Gruppengröße: max. 14 TN
THEMENSCHWERPUNKTE
Pflegefachkräfte, insbesondere solche, die Leitungsfunktion innehaben oder anstreben, benötigen Grundkenntnisse bzgl. des Aufsichts- und Vertragsrechtes für Pflegeeinrichtungen. Beide Themengebiete sollen mit diesem Kurs in Form einer seminaristischen Fortbildungsveranstaltungen mit genügend Reflektions- und Übungsanteilen vermittelt werden.

Teil 1: (Heimaufsichtsrecht in Mecklenburg-Vorpommern)
Der Erste Teil der Fortbildung wird das behördliche Aufsichtsrecht über Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern thematisieren.

Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erfahren hier:
  • welches Gesetz die Grundlage bildet (nämlich das EQG M-V),
  • unter welchen Voraussetzungen ein Pflegeheim eröffnet werden kann,
  • welche Anforderungen an den Träger und das Personal auch im laufenden Betrieb gestellt werden (bzgl. Qualifikation, fachlicher und persönlicher Eignung, Verhaltenspflichten),
  • wie das Verhältnis von Fach- zu Hilfskräften gestaltet sein muss,
  • welche sonstigen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Heim zu eröffnen und zu führen,
  • wie die notwendig einzurichtende Mitbewohnervertretung funktioniert,
  • wer für was zuständig und Ansprechpartner ist
  • welche Befugnisse der Heimaufsicht zustehen, wenn die Anforderungen des EQG M-V nicht erfüllt sind.
  • Insoweit werden Auflagen wie der Aufnahmestopp, Einsetzung einer kommissarischen Heimleitung, aber auch Schließungsanordnungen erörtert,
  • ebenso kommen die Rechtsmittel dazu in den Blick.

Teil 2: (Heimvertragsrecht)
Der zweite Teil thematisiert das Heimvertragsrecht.

Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erfahren im Kurs:
  • Rechtsgrundlagen des Heimvertragsrechts (Wohn- und Betreuungsgesetz WBVG)
  • Welche Spielräume für die Vertragsfreiheit bestehen und wo die Grenzen liegen.
  • Der Vertrag zwischen Pflegeheim(träger) und Wohnheimbewohner/-in wird eingeordnet und von anderen Verträgen (z. B. schlichtem betreutem Wohnen) abgegrenzt.
  • Besprochen werden (vorvertragliche) Informationspflichten,
  • Formvorschriften,
  • Vereinbarungen zu Leistungsausschlüssen,
  • Höchstgrenzen für zu stellende Sicherheiten (z. B. Kaution),
  • Möglichkeiten des Trägers, die Verträge anzupassen (z. B., wenn der Pflegegrad des Heimbewohners heraufgesetzt wird),
  • Ertragsstörungen und die Folgen bzw. Reaktionsmöglichkeiten (etwa: Verzug, Gewährleistungsansprüche, aber auch die unterschiedliche Ausgestaltung der Kündigungsrechte für beide Seiten)
  • sowie nachvertragliche Pflichten (z. B. bzgl. Stellung einer Ersatzmöglichkeit, Tragung der Umzugskosten).

Wichtig bei allen Verträgen ist insofern auch immer die sog. „Klauselkontrolle“ in Bezug auf AGB. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren, wie diese funktioniert und sind damit in der Lage, die notwendige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Abfassung derartiger Verträge zu überprüfen, so dass man in keine „Haftungsfalle“ gerät.
Ein kurzer Exkurs wird auch zur Frage der Haftung des Heimes auf Schadensersatz bei vorwerfbaren Pflichtverletzungen gemacht. Es wird in diesem Zusammenhang auch erörtert, ob und wie der Träger ggf. „Rückgriff“ auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen kann und wo die Grenzen liegen.

ZIEL
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer werden im Rahmen der Fortbildung befähigt, auch ohne Vorkenntnisse im Einrichtungsrecht, alltägliche Konstellationen aus dem Heimaufsichts- und dem Heimvertragsrecht rechtlich einordnen zu können. Interessierte lernen, mit gesetzlichen Bestimmungen umzugehen, machen sich mit dem System des EQG M-V und diverser begleitender Verordnung sowie dem WBVG vertraut und können abschätzen, welche Rolle aktuelle Judikate der Rechtsprechung haben. Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sollen in alltäglichen Fragestellungen in den beschriebenen Bereichen sicher agieren können und einen (wohlmöglich) „teuren“ juristischen Rechtsrat von einem Fachanwalt vermeiden können.

Termin: Auf Anfrage (16UE)

Kosten je TN: 480,00 €
Dozentin: Frau Prof. Dr. Marina Tamm
Gruppengröße: max. 25 TN
THEMENSCHWERPUNKTE
  • Abgrenzung des Arbeitsvertrages von anderen Verträgen Berücksichtigung der Problematik der Scheinselbständigkeit
  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts (EU-Recht, deutsches Recht, Rolle der Rechtsprechung, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, individuelle Arbeitsverträge)
  • Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Fragerecht des Arbeitgebers, Ersatz von Bewerbungskosten, Stellenausschreibung, Diskriminierungsfragen etc.)
  • Form des Arbeitsvertrages
  • Befristungsfragen und -probleme
  • Kontrolle allgemeiner Arbeitsbedingungen
  • Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Führsorgepflicht des Arbeitgebers
  • Vorgaben zu (einfachen und qualifizierten) Arbeitszeugnissen
  • Grundlagen in Bezug auf Haupt- und Neben(leistungs)pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis (Verzug, Nichtleistung, Schlechtleistung und deren Folgen)
  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich bei durch den Arbeitnehmer verursachten Schäden am Eigentum/Vermögen des Arbeitgebers
  • Grundzüge des allgemeinen und des besonderen Kündigungsschutzes

ZIEL
Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sind im Anschluss in der Lage, alltägliche arbeitsrechtliche Konstellationen rechtlich einzuordnen. Interessierte lernen, mit gesetzlichen Bestimmungen umzugehen, machen sich mit dem System des (Arbeits-) Rechts in Deutschland vertraut und können abschätzen, welche Rolle aktuelle Judikate der Rechtsprechung haben.

Der Kurs wird auf Basis eines Unterrichtsskriptes, das sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil (mit vielen Fallbeispielen) zusammensetzt gestaltet. Der seminaristische Stil der Fortbildung ermöglicht praxisnahe Reflektionen und die Beantwortung individueller Fragestellungen.

Der Kurs folgt dem Motto:
Jura ist nicht langweilig, Recht ist eine hochspannende und in Bezug auf die alltägliche arbeitsrechtliche Praxis auch lohnenswerte Materie.

Termin: Auf Anfrage (16 UE)

Kosten je TN: 480,00 €
Dozentin: Frau Prof. Dr. Marina Tamm
Gruppengröße: max. 25 TN

+++Diese und weitere spannende Themen sind auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Methoden:

Vortrag, Fallbesprechungen, moderiertes Brainstorming, Gruppenarbeit, praktische Übungen, Präsentation, Diskussion

Abschluss/Ziel:

Die Kurse werden auf Basis eines Unterrichtsskriptes im seminaristischen Stil abgehalten, das sich aus einem Theorieteil und einem Praxisteil (mit vielen Fällen) zusammensetzt und damit genügend praxisnahe Reflektion ermöglicht, so dass jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer auch individuelle Fragen stellen kann und fachlich fundierte Antworten erhält.

Gruppengröße:

25 Teilnehmende


Beginn Ort
je nach Themen gfg Rostock

Fakten


Uhrzeit 08:00 bis 15:00 Uhr
Dauer

2 Tage (16h)

Kosten 480,00 €

Ihre Ansprechpartnerin


Laura Jakobi

Verwaltung | Weiterbildung & Bewerbermanagement
(B.A. in Business and Management)

gfg Rostock

Telefon: 0381 20872-202

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