FAQ Generalistische Pflegeausbildung
- Möglich ist auch der Zugang über einen Hauptschulabschluss in Kombination mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer abgeschlossenen Pflegeassistenz-/ Altenpflegehilfe- oder Krankenpflegehilfeausbildung
- Am Ende des 2.Ausbildungsjahres gibt es zudem eine Zwischenprüfung. Was bei einer Zwischenprüfung verlangt wird, ist auf der Ebene der Bundesländer geregelt.
- Das Vertiefungsgebiet steht auch auf Deiner Urkunde mit der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung als Pflegefachfrau /Pflegefachmann“ führen zu dürfen.
- Vertiefung ist aber nicht die „Spezialisierung“ auf eine Altersgruppe mit dem gesonderten Ausbildungsabschluss „Altenpfleger/in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“
- Als Pflegefachfrau /Pflegefachmann darfst Du in allen Pflegesettings arbeiten!
- Im Pflegeberufegesetz § 19 (1) steht, dass der Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung bezahlt. Zurzeit liegen aber noch keine tariflichen Vereinbarungen vor.
- Schulgeld muss nicht bezahlt werden!
- Der Ausbildungsbetrieb muss seine geplanten Ausbildungsplätze der zuständigen Behörde melden und unterliegt wie alle anderen Pflegeeinrichtungen auch der Mitteilungspflichten im Verfahren zur Erhebung der Umlage/des Ausbildungsfonds.


