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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Infos für Kooperationspartner der Generalistischen Pflege

Wir sind ein überregionaler, gemeinnütziger und unabhängiger Träger von Pflegeschulen mit einer über 30-jährigen Ausbildungserfahrung im Bereich Gesundheit und Soziales. Im neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) sehen wir eine Chance zur weiteren Qualitätsentwicklung der Pflege. Ihre Ausbildungsbereitschaft ist ein wichtiger Beitrag zu Ihrer Personalentwicklung, Ihrer Fachkräftesicherung und steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zum Erreichen dieser Ziele ist die gelingende Kooperation zwischen Ihnen und uns als Pflegeschule. Mit der Neuregelung tragen beide Ausbildungspartner die gemeinsame Verantwortung für eine ansprechende Ausbildung. Wir sind dabei Partner auf Augenhöhe. Wir fühlen uns mit Ihnen der Qualität und der Qualitätsentwicklung in der Ausbildung von Pflegefachkräften verpflichtet. Als Pflegeschule sind wir Vermittler und Koordinator zwischen den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Durch Synergien in der Zusammenarbeit reduzieren wir Ihre Aufwendungen zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Art.

Kernelemente unserer Kooperation sind unsere pädagogische Kompetenz im theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie die Unterstützung in der Praxisanleitung.

Gerne bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an:
  • Die Unterstützung im Bewerbungsverfahren beziehungsweise gemeinsame Auswahl von Bewerbern,
  • Planung und Koordinierung der Praxiseinsätze inklusive notwendiger vertraglicher Regelungen
  • Unterstützung in der Praxisanleitung.

  • Unser Kooperationsvertrag regelt unsere Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildung Ihrer Teilnehmer, den an der Ausbildung beteiligten weiteren Praxiseinrichtungen und unsere Dienstleistungen. Wir erheben keine Gebühren und Kosten (es sei denn, der individuelle Kooperationsvertrag regelt etwas anderes). Alle Kooperationspartner mit Auszubildenden nach § 8 PflBG können Ihre Ausbildungsplätze für 2020 demnächst auf unserer Homepage bewerben!

    Gerne sind wir Ihr schulischer Partner in der Ausbildung Ihrer neuen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner!
    Als Ausbildungsbetrieb schließen Sie mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag gemäß § 16 PflBG ab. Mit der Entscheidung des Auszubildenden für Ihre Praxiseinrichtung wird der Schwerpunkt der Vertiefung festgelegt. Das bedeutet, dass die Auszubildenden 1300 Stunden in Ihrer Einrichtung ausgebildet werden.

    Die praktische Ausbildung besteht aus unterschiedlichen Praxiseinsätzen. Sie beginnt mit einem Orientierungseinsatz über 10 Wochen bei Ihnen. Es folgen Pflichteinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege. Alle Einsätze dauern ca. 10 Wochen (mindestens 400 Stunden). Es gibt außerdem einen Einsatz in der Kinderversorgung zwischen 60 bis 120 Stunden sowie Einsätze in der psychiatrischen Versorgung und Wahleinsätze. Im 3. Ausbildungsjahr folgt ein Vertiefungseinsatz über 500 Stunden in Ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Vertiefungseinsatz schließt mit einer praktischen Prüfung ab. Insgesamt dauert die praktische Ausbildung mindestens 2500 Stunden; 1300 Stunden davon im Ausbildungsbetrieb.

    Wir strukturieren die Ausbildung in zusammenhängenden Praxisblöcken, damit die systematische und kontinuierliche Kompetenzentwicklung der Auszubildenden gewährleistet ist. Planungsbeispiel:
    Planungsbeispiel Pflegeausbildung Bremen
    Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, eine Praxisanleitung im Umfang von 10% der Ausbildungszeiten – also für mindestens 130 Stunden – bereitzustellen. Für die Pflichteinsätze gilt dies auch: jeweils im Umfang von 10% der zu absolvierenden Pflichtstunden.

    In den Praxiseinsätzen werden alle wichtigen Kompetenzen, die für eine „selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen“ (§ 5 PflBG) erforderlich sind, vermittelt. Wir unterstützen Ihre Praxisanleitung bei der Erstellung des erforderlichen Ausbildungsplans gerne!

    Die Planung des Ablaufs und die Koordination der Einsätze Ihrer Auszubildenden finden in unseren Pflegeschulen in Absprache mit Ihnen statt.
    Unsere Pflegeschule in Rostock ist offen für Auszubildende aus allen gesetzlich zur Ausbildung zugelassenen Pflegesettings.

    Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich am bundeseinheitlichen Rahmenplan der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sowie an den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen für die Pflegeausbildung. Die drei Ausbildungsjahre umfassen 2100 Unterrichtsstunden. Der Unterricht ist in verschiedene curriculare Einheiten unterteilt, die sich auf die beruflichen Handlungsanforderungen beziehen.

    In enger Absprache mit Ihnen übernimmt die Pflegeschule die Koordination der Praxiseinsätze in den unterschiedlichen Pflegesettings. Dazu zählen die Pflichteinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege genauso wie die Einsätze in der Kinderversorgung und der psychiatrischen Pflege.

    Wir unterstützen Ihre Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bei der Entwicklung der Lernaufgaben für die unterschiedlichen Praxiseinsätze. Ebenso begleitet und unterstützt die Pflegeschule die Erstellung Ihres betrieblichen Ausbildungsplans für die Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler. Der Ausbildungsplan wird dabei so gestaltet, dass eine systematische und zielgerichtete Kompetenzentwicklung gewährleistet ist.
    Zur Finanzierung der Ausbildung finden Sie hier allgemeine Hinweise. Für Detailfragen nutzen Sie bitte folgende Links:
    Pflegeausbildungsfonds
    Pflegeausbildung / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Als Pflegeschule erhalten wir ein Schulgeld aus dem Pflegeausbildungsfond.