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Kenntnisprüfung laut §45 PflAPrV

Ausgleichsmaßnahme, die zur Erlaubnis und Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ in Deutschland führt

Zugangsvoraussetzungen/ Zielgruppe:

Ausländische Pflegekräfte, die:

  • eine Pflegeausbildung in Ländern außerhalb der EU abgeschlossen haben.
  • eine staatliche Anerkennung ihres Berufsabschlusses als Pflegefachkraft in Deutschland anstreben.
  • einen Bescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vorlegen können.
Kursbeschreibung:

Die Kenntnisprüfung setzt sich aus einem mündlichen und einem praktischen Teil zusammen, die in der PflAPrV geregelt sind.

Die gfg Rostock bietet folgende Möglichkeiten an:

  1. Kenntnisprüfung inklusive einer Konsultation (2h) und einer praktischen Prüfungssimulation (4-6h)
  2. Kenntnisprüfung ohne Konsultation (2h) und praktischer Prüfungssimulation (4-6h)

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Zeiträume für die Durchführung von Kenntnisprüfungen:
Mai 2025 bis August 2025 (Anmeldung bis 28.02.2025 möglich)
November 2025 bis März 2026 (Anmeldung bis 15.09.2025 möglich)

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Die gfg Rostock unterstützt Sie und bespricht mit Ihnen, welcher Weg für Sie geeignet ist, um eine Anerkennung ausländischer Pflegekräfte in Deutschland zu erlangen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf für einen persönlichen Termin!
info@gfg-rostock.de | 0381 20872-0

Einzureichende Unterlagen:

  1. Bescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
  2. Gute Deutschkenntnisse (B2 Zertifikat)
  3. Lebenslauf
  4. Impfstatus
Methoden:

Abschluss/Ziel:

Nach erfolgreicher Kenntnisprüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ beantragt werden.

Gruppengröße:

Die Kenntnisprüfung kann einzeln abgelegt werden und bedarf keiner Mindestanzahl.


Beginn Ort
Auf Nachfrage gfg Rostock

Fakten


Uhrzeit 08:00 bis 15:00 Uhr
Dauer

Auf Nachfrage

Kosten auf Anfrage

Ihre Ansprechpartnerin


Diana Kring

Verwaltung | Ausbildung

gfg Rostock

Telefon: 0381 20872-201

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