Bildung. Perspektive. Zukunft.

Bildungsscheck

Sie sind berufstätig und planen eine Weiterbildung, die Ihren Arbeitsplatz sichert oder Ihre beruflichen Kompetenzen erweitert?

In Mecklenburg-Vorpommern kann Ihr Arbeitgeber einen Bildungsscheck für Ihre Weiterbildung beantragen. Dies nennt sich dann „Bildungsscheck für Unternehmen“, der Antrag auf Förderung der beruflichen Qualifizierung bezieht sich jedoch explizit auf Sie persönlich und Ihre berufliche Weiterbildung. In der Folge profitiert Ihr Abeitgeber von Ihren ausgebauten Kompetenzen und Qualifikationen.

Mit einem Bildungsscheck ist ein Zuschuss bis 500,- Euro möglich.

Auch in vielen anderen Bundesländern gibt es diese Möglichkeit. Zum Teil heißt diese Förderung hier Quali-Scheck oder Qualifikationsscheck. Sprechen Sie also mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie dieses attraktive Angebot nutzen wollen.

Die gfg Rostock ist staatlich anerkannt als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Daher können Sie Ihren Bildungsscheck gern bei uns einlösen. Damit dies unkompliziert klappt, gilt es im Vorfeld ein paar Dinge zu beachten:

Bitte wenden Sie sich VOR der Anmeldung an uns, wenn Sie bzw. Ihr Arbeitgeber eine Förderung mit Bildungsscheck planen oder erhalten haben. Damit wir den Zuschuss für Sie abrechnen können, ist es zwingend notwendig, dass uns der Original-Bildungsscheck vorliegt, BEVOR Sie sich bei uns online oder offline anmelden.

Wichtig ist, dass

  • die Maßnahme noch nicht begonnen hat,
  • der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
  • die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.

Rufen Sie uns gleich im ersten Schritt an, wenn Sie eine solche Förderung planen!

Informationen

Bildungsscheck beantragen: GSA Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung / Antragsformular