Anpassungsmaßnahmen Pflegefachfrau und Pflegefachmann
Ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland ihren Beruf ausüben möchten, müssen ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkennen lassen, da sich die Ausbildungsinhalte und Aufgaben von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern international häufig unterscheiden.
Um die Gleichwertigkeit der Ausbildung aus dem Heimatland anerkennen zu lassen, kann es gemäß §40 PflBG (Pflegeberufegesetz) erforderlich sein, Anpassungsmaßnahmen nachzuweisen.
Geeignete Anpassungsmaßnahme
An der gfg Rostock können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Diese Anpassungsmaßnahme führt zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in Deutschland.
Die gfg Rostock unterstützt Sie
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